Kosten für Heim- und Kurzzeitpflege
Unter Berücksichtigung des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI - Pflegeversicherungsgesetz) sind zwischen der Ev. Altenzentrum Neuenkirchen gGmbH und den Pflegekassen und sonstigen Kostenträgern folgende z. Zt. gültigen
Entgelte für Heim- und Kurzzeitpflege
vereinbart.
Stand: 01.06.2024
Im Leistungsrahmen des SGB XI werden für die Kurzzeitpflege aufgrund der Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen die pflegebedingten Kosten entsprechend der im Bescheid der Pflegekassen zugesagten Pflegegrade in Höhe von max. EUR 1.774,00 und/oder für max. 28 Tage/Kalenderjahr übernommen.
* Die Schwankungen des Eigenanteils innerhalb der Pflegegrade 2 -5 sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen.
Pflegegradunabhängig übernimmt die Pflegekasse gemäß SGB XI § 43b täglich 6,67 € für zusätzliche Betreuung und Aktivierung.
Kosten für Tagespflege
Unter Berücksichtigung des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI - Pflegeversicherungsgesetz) sind zwischen der Ev. Altenzentrum Neuenkirchen gGmbH und den Pflegekassen und sonstigen Kostenträgern folgende z. Zt. gültigen
Entgelte für Tagespflege
vereinbart.
Stand: 01.06.2024
* Die Fahrtkosten je einfache Fahrt bei Rollstuhltransport betragen 15,20 €.
Pflegegradunabhängig übernimmt die Pflegekasse gemäß SGB XI § 43b täglich 7,79 € für zusätzliche Betreuung und Aktivierung.